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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN



Dieser Online-Katalog bietet geführte Touren mit Reisebegleitungen in den USA an, die von uns, Reisekatze-Reisen (im folgenden als REISEKATZE bezeichnet), als Eigenveranstaltung angeboten sind.
Die nachstehenden Reisebedingungen gelten ausschließlich für das oben genannte Angebot von REISEKATZE.

AGB's – Reisebedingungen Reisekatze Reisen

Die nachstehenden Reisebedingungen gelten ausschließlich für das oben genannte Angebot von REISEKATZE.

1. Für alle weiteren Buchungen, die Sie für die Reise mit REISEKATZE in die USA vornehmen (Flug/Wohnmobil/Hotelbuchungen) gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter. Diese Buchungen sind nicht im Angebot und in der Haftung von REISEKATZE inbegriffen.

2. Teilnehmermindest- und Höchstanzahl
Die geführten Touren von Reisekatze finden ab 4 erwachsenen Personen und bis maximal 12 Personen statt.

3. Um an einer Reisekatze-Tour teilzunehmen, müssen Sie mindestens eine Nacht vor der Übernahme der Wohnmobile auf amerikanischem Boden (Startort) verbracht haben, damit Sie morgens das Wohnmobil übernehmen können.

4. Reiserücktrittversicherung
Eine Reiserücktrittversicherung können Sie in Ihrem Reisebüro für Wohnmobilmiete und Flug- und Hotelbuchungen abschließen, da gelten die üblichen Geschäftsbedingungen der Anbieter.

Eine Reiserücktrittversicherung gilt NICHT für die gebuchten Reisebegleitungs-Leistungen bei Reisekatze! Gebuchte Reisebegleitungen bei Reisekatze können nicht erstattet werden /können nur erstattet werden, wenn Reisekatze daraus kein finanzieller Nachteil entsteht, sollten Sie von der Reisebuchung zurück treten müssen (unabhängig vom Grund!). Das heißt, 720,- Euro pro Person können bei Reiserücktritt nicht erstattet werden.

Reisekatze Reisebegleitung kann nicht mit einer Reiserücktrittversicherung versichert werden. Sie können selbstverständlich Ihre Reise an jemanden anderen abtreten (siehe unten).

5. Die Preise
Die in diesem Katalog aufgeführten Preise beziehen sich auf eine rechtzeitige Buchung, wie im Programm angegeben. Bei späterer Buchung kann es zu Preiserhöhungen kommen.

Die aufgeführten Preise gelten nur bei 2 Personenbesetzung im Wohnmobil. Einzelreisende oder Familien/Gruppen von drei und mehr Personen in einem Wohnmobil haben gesonderte Preise, für die Sie ein gesondertes Angebot erhalten.

6. Gültige Anmeldung und Teilnahme an der Reisekatze Reisebegleitung
Gültige Teilnahme an der Tour nur nach Abschluss des Reisevertrages mit leisten einer Anzahlung und der Bezahlung der gesamten Reise 4 Wochen vor Starttermin.

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie REISEKATZE den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch REISEKATZE zustande. Reiseanmeldung und Annahmeerklärung bedürfen der schriftlichen Form. Darauf erhalten Sie einen Reisevertrag. Weicht der Inhalt des Reisevertrags vom Inhalt der Anmeldung ab, kommt der Reisevertrag auf der Grundlage dieses Reisevertrags zustande. Der Vertrag gilt für alle im Vertrag mit aufgeführten Reiseteilnehmer/innen, für deren vertragliche Verpflichtung Sie ebenso wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. 

7. Bezahlung
Nachdem Sie den Reisevertrag von uns erhalten haben, leisten Sie die Anzahlung des halben Reisepreises für die Reisekatze-Buchung. Ohne diese Anzahlung ist der Reisevertrag ungültig und Sie sind nicht für die Tour angemeldet und haben keinen Anspruch auf Teilnahme an der Tour. Es werden keinerlei Reservierungen für die Reiseroute für Sie durchgeführt, bevor die Anzahlung nicht eingegangen ist.

Die optimale verbindliche Anmeldung für die Frühjahrs- und für die Herbsttouren liegen beide zwischen Ende November des Vorjahres und Februar des Reisejahres! Danach kann es zu Preisabweichungen / -erhöhungen kommen.

Die vollständige Bezahlung Ihrer Reisebegleitungskosten bei REISEKATZE erfolgt spätestens bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 erwachsenen Personen und spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Ist die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vor Reisebeginn nicht gewährleistet, haben Sie die Möglichkeit, gegen Aufpreis (Preise siehe Internetseite REISEKATZE), die Reise trotzdem durchzuführen, oder REISEKATZE tritt von dem Reisevertrag zurück. Diese Sonderbuchungen von unter 4 Personen kommen nur in Absprache mit REISEKATZE zustande.

8. Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin
REISEKATZE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch REISEKATZE nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt REISEKATZE, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; REISEKATZE muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen MindestteilnehmerInnenzahl von 4 Personen findet die angebotene Reise nicht statt. (es sei den die angemeldete Person ist bereit, den Aufpreis zu zahlen (siehe oben). Im Falle des nicht Zustandekommens der Reisebegleitung ist REISEKATZE verpflichtet, Sie unverzüglich, spätestens vier Wochen vor Reisebeginn, nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche können Sie nicht geltend machen.

c) Wenn Sie die Einreise- und Visabestimmungen für die USA nicht einhalten können und deshalb von den US-Behörden an der Einreise gehindert werden. In diesem Fall haben Sie keine Ansprüche auf Erstattung der Reisekosten der Reisekatze-Buchung.

9. Pass-, Visa, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, Versicherungen
a. REISEKATZE informiert im auf ihrer Internetseite über die obigen Bestimmungen, die für das Reiseland USA gültig sind, sowie über die Möglichkeiten zur Erlangung der notwendigen Unterlagen. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger/innen erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z.B. Doppelte Staatsbürgerschaft, frühere Eintragungen im Pass etc.) gegeben sind.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

b. REISEKATZE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

Sie sind selbst für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

c. Auf unseren Reisen sind Sie nicht durch REISEKATZE versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Unterlagen darüber können Sie jederzeit bei REISEKATZE anfordern.

d. Einreisebestimmungen in die USA, die Sie einhalten müssen:

Für die Einreise in die USA brauchen Sie einen elektronisch lesbarer Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Abschluss der Reise gültig ist. Außerdem müssen Sie sich vor der Reise online im Internet für ein Visum anmelden (Siehe Link auf der Internetseite von REISEKATZE).

e. Weitere Bestimmungen, die Sie einhalten müssen:

Für das Anmieten des Wohnmobils/Autos benötigen Sie einen gültigen Führerschein in Kartenform und einen internationalen Führerschein. Das Mindestalter der Fahrerin/des Fahrers liegt bei 18 Jahren, das Höchstalter bei 70 Jahren. Für das Anmieten des Wohnmobils brauchen Sie eine gültige Kreditkarte.

10. Leistungen
Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Internetseite www.reisekatze.de, oder einer sonstigen Reiseausschreibung von REISEKATZE bestimmt.

Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für REISEKATZE bindend. REISEKATZE behält sich jedoch vor, angebotene Leistungen und Preis vor Vertragsschluss zu ändern, worüber Sie vor Buchung informiert werden. Abänderungen und Nebenabreden, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch REISEKATZE.

REISEKATZE übernimmt keine Gewähr über Reise- und Leistungsausschreibungen durch Reisebüros und Internetagenturen. Diese sind nicht berechtigt, von unserem Leistungs- und Preisangebot abweichende Zusicherungen zu geben. 

11. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von REISEKATZE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. 

Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, ist REISEKATZE bis 14 Tage vor Reisebeginn berechtigt, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann REISEKATZE den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Ändert sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, kann REISEKATZE die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis umlegen.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat REISEKATZE Dich unverzüglich zu informieren und den Preiserhöhungsgrund darzulegen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn REISEKATZE in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten.

Sie haben REISEKATZE unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhung zu erklären, welche Rechte Sie geltend machen wollen.

12. Rücktritt durch die Reisenden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, allerdings können die Ihnen draus entstehenden Kosten für die Reisekatze Buchung nicht erstattet werden.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an - egal aus welchem Grund - so fallen die vollen Kosten von 620,- Euro für die Reisekatze Reisebegleitung an und werden nicht erstattet. Gebuchte Reisebegleitungen bei Reisekatze können nur erstattet werden, wenn Reisekatze daraus kein finanzieller Nachteil entsteht.

Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass REISEKATZE ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

13. Umbuchungen, Ersatzpersonen
Bis zum Beginn der Reise können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein/e andere Person in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt.

REISEKATZE kann dem Eintritt einer/s Anderen widersprechen, wenn diese/r den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer/seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein/e Andere/r in den Vertrag ein, so haften diese Person und Sie selbst REISEKATZE gegenüber als Schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Dritten entstehenden Mehrkosten. 

14. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen vor Ort nicht in Anspruch, werden keine Erstattungen von REISEKATZE getätigt. Die Teilnahme an den angebotenen Leistungen im Reiseland ist freiwillig.

15. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl REISEKATZE als auch Sie den Vertrag fristlos kündigen. Bei Kündigung aufgrund von nicht voraussehbarer höherer Gewalt kann REISEKATZE für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 

16. Haftung der Reiseveranstalterin
REISEKATZE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

a. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
c. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern REISEKATZE nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

17. Beschränkung der Haftung
Reisekatze haftet für keinerlei Schäden, die Ihnen während der Reise entstehen. Dafür müssen Sie eine entsprechende Reisekranken- und Unfallversicherung ebenso wie Reiserücktrittversicherung im Reisebüro - bieten wir bei Buchung mit an - abschließen.

REISEKATZE haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

18. Gewährleistung
Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber REISEKATZE unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

Reisevertragliche Ansprüche der Teilnehmer/in nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen der Teilnehmer/in und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Teilnehmer/in oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

19. Mitwirkungspflicht
Sie sind als Teilnehmer/in verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmer/innen sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen. Unterlässt es die /der Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die/der Teilnehmer/in ist darüber hinaus verpflichtet, die in der Reiseausschreibung und/oder übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise, insbesondere der Reise- und Gesundheitstipps sowie der evtl. angegebenen Kondition zu beachten.

20. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden bei:

Reisekatze Reisen
Arnhild Witte
Brennerpaßstraße 1
81547 München
089 30 78 11 60

Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

21. Abtretungsverbot
Eine Abtretung Ihrer Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ausgeschlossen.

Schweben zwischen Ihnen und REISEKATZE Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder REISEKATZE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dann frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

22. Datenschutz
Alle Angaben in diesem Online-Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung. Alle personenbezogene Daten, die REISEKATZE zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages nicht berührt.

Reisekatze Reisen
Arnhild Witte, Brennerpaßstraße 1, 81547 München, Deutschland

Stand: November 2010

 

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